Folge 2: Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Arbeitsverhältnis des Lehrenden
Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Arbeitsverhältnis des Lehrenden
Status des Arbeitsverhältnisses
„Bin ich Arbeitnehmer*in oder Selbstständige*r?“
Die Grenzen sind in verschiedenen Gesetzestexten klar definiert. Gleichwohl verschwimmen sie manchmal in der Praxis. Lehrende steigen oft über Honorarverträge in die Berufstätigkeit ein bei einer oder mehreren Bildungseinrichtungen. Manchmal haben sie Minijobs oder an anderer Stelle einen Arbeitsvertrag. Andere melden ein Gewerbe an und wählen bewusst den Weg in die Selbstständigkeit.
Hier finden sie einen Überblick über die verschiedenen Formen des rechtlichen Arbeitsstatus.
Arbeitnehmer
Minijobber
Selbstständigkeit
Honorarkraft/Freelancer
Scheinselbstständigkeit
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. stellt auf seiner Seite den interaktiven Rechner "Einkommenssteuer : Wer zahlt wieviel?" zur Verfügung. Mit Filterfunktionen kann man ein dezidiertes Ergebnis erhalten. Daneben zeigt er auf der einen Seite an, wieviel Steuerpflichtige mehr oder weniger Steuern zu dem gewählten Bruttoeinkommen zahlen und auf der anderen Seite, wie die Steuerlast prozentual verteilt ist.
Leider können wir die Grafik aktuell nicht interaktiv aus technischen Gründen einbinden.
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW)
Mit dem Urteil ebnete das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Weg für bezahlten Urlaub für Dozent*innen an Volkshochschulen – bundesweit. Freiberufliche Volkshochschuldozent*innen für Deutsch als Fremdsprache (DaF) gewannen ihre Klage vor dem LAG auf bezahlten Urlaub. Voraussetzung ist die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person.
Sie haben studiert, sie arbeiten in der Weiterbildung und manche erhalten gerade mal den Mindestlohn: Lehrende. Ist das zu einfach dargestellt? Ja, mit Sicherheit, entscheidend für das Honorar scheinen die Wahl der Beschäftigungsart zu sein und das Portfolio des Lehrenden. In dem nachfolgenden Artikel stellen wir verschiedene Studien, Berichte und Empfehlungen gegenüber.
Wer in der beruflichen Aus- und Weiterbildung pädagogisch mit Erwerbslosen oder von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen tätig ist, kann ab 2018 auf den neuen branchenweiten Mindestlohn rechnen. Ab nächsten Januar werden 4,5 Prozent mehr bezahlt, 15,26 Euro statt 14,60 Euro. Darauf haben sich die Tarifparteien am vergangenen Mittwoch geeinigt.
Mit Beginn des Jahres 2018 muss für alle Arbeitsmarktdienstleistungen, die die Bundesagentur per Ausschreibung vergibt, der Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche gezahlt werden. Diese Regelung schafft Wettbewerbsgleichheit für alle Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen.
Der Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches (BDVT) veröffentlicht die Honorarempfehlung 2017. Ihr Ziel ist die Unterstützung der Beschäftigten bei ihrer eigenen Positionierung in Honorarfragen. Was verdienen Starter, Professionals oder Senior-Professionals? Die Spannen sind groß und wer möchte sich schon unter Wert verkaufen?
Die Stadt plant die Honorierung ihrer freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten an der Volkshochschule Potsdam künftig nach Qualifikation und Lehrerfahrung zu staffeln. Eine Beschlussvorlage für die neue Honorarordnung soll den Stadtverordneten am 6. Juni zur Diskussion vorgelegt werden. Die Überarbeitung der Honorarordnung geht zurück auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im März 2017.
Die zweite „Honorar- und Gehaltsstudie Trainer, Berater und Coachs“ aus dem Bonner Fachverlag managerSeminare zeigt aktuelle Entwicklungen der tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten in der Weiterbildungsbranche. Die guten Nachrichten: Ein deutliches Auftragsplus und die Honorarsätze sind gestiegen. Allerdings: „Die Honorarspreizung hingegen ist und bleibt enorm, sie bewegt sich in der ganzen Spanne zwischen Mindestlohn und fünfstelligen Speaker-Honoraren”, so der Autor der Studie Jürgen Graf.
Mit der diesjährigen Aktualisierung der Angaben zu den Sozialversicherungen finden Sie auf wb-web jetzt auch einen Rechner zur Einkommenssteuer. Dieses Tool stellt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) online zur Verfügung. Die für die Studie ausgewerteten Mikrodaten des Sozio-ökonomischen Panels zeigen, dass sich die Wirkung der Steuer stetig verstärkt. So fehlen Entlastungen bei durchschnittlich gestiegenen Einkommen. „Insgesamt ist deshalb die Steuerlast stärker gestiegen als die Einkommen“, sagt Dr. Martin Beznoska, Economist für Finanz- und Steuerpolitik beim IW.
Das Bundeskabinett nahm in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis. Der Tarifvertrag enthält erstmals eine Differenzierung der Mindeststundenentgelte. Mit dem Inkrafttreten des Tarifvertrags am 1. April 2019 gilt damit für die Branche ein Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 Euro beziehungsweise ein Mindestlohns 2 in Höhe von 15,79 Euro je Zeitstunde. In drei Schritten bis zum 1. Januar 2022 werden die Entgelte angehoben.