Wer in der beruflichen Aus- und Weiterbildung pädagogisch mit Erwerbslosen oder von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen tätig ist, kann ab 2018 auf den neuen branchenweiten Mindestlohn rechnen. Ab nächsten Januar werden 4,5 Prozent mehr bezahlt, 15,26 Euro statt 14,60 Euro. Darauf haben sich die Tarifparteien am vergangenen Mittwoch geeinigt.
Fünf Verhandlungsrunden brauchten die Gewerkschaften GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) und ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) sowie als Arbeitgebervertreter der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB), um diese Einigung zu erzielen. Von der Anhebung des Mindestlohns um 4,5 Prozent profitieren rund 30.000 Beschäftigte, die Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbilden. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
„Selbstbestimmung. Das ist das Wichtigste“. So bringt eine Trainerin im Interview mit wb-web den aus ihrer Sicht größten Vorteil der Selbstständigkeit auf den Punkt. Doch gilt das für alle Lehrende? Und wie selbstbestimmt kann man leben, wenn die Honorare zu niedrig sind? Wir haben mit zahlreichen Lehrenden in der Erwachsenenbildung gesprochen. Was reizt Sie am Beruf des Erwachsenenbildners? Wie schätzen Sie die Arbeitsbedingungen insbesondere für Selbstständige ein? Wie beurteilen Sie die finanzielle Lage für freiberufliche Erwachsenenbildner?