Angelika Gundermann News

Berufliche Bildung: 2018 neuer Mindestlohn

zwei Hände halten mehrere Eurobanknoten

Für die in der beruflichen Aus- und Weiterbildung pädagogisch Tätigen ist ein neuer Branchenmindestlohn ausgehandelt worden. (Bild: niekverlaan/pixabay.com, CC0)

Wer in der  beruflichen Aus- und Weiterbildung pädagogisch mit Erwerbslosen oder von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen  tätig ist, kann ab 2018 auf den neuen branchenweiten Mindestlohn rechnen. Ab nächsten Januar werden 4,5  Prozent mehr bezahlt, 15,26 Euro statt 14,60 Euro.  Darauf haben sich die Tarifparteien am vergangenen Mittwoch geeinigt.

Fünf Verhandlungsrunden brauchten die Gewerkschaften GEW (Gewerkschaft  Erziehung und Wissenschaft) und ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) sowie als Arbeitgebervertreter der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (BBB), um diese Einigung zu erzielen. Von der Anhebung des Mindestlohns um 4,5 Prozent profitieren rund 30.000 Beschäftigte, die  Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbilden.  Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Stellungnahmen der Verhandlungspartner zum neuen Branchenmindestlohn lesen Sie in der entsprechenden Pressemitteilung des BBB auf der Website der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft oder der Website der Gewerkschaft ver.di


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