Recht in der Weiterbildung

Bild mit Paragraphen

Bild: geralt/pixabay.com, CC0 Public Domain

In diesem Dossier möchten wie Sie durch den Irrgarten der Rechtsfelder in der Bildungsbranche leiten. Dieser enthält zum einen vielfältige Fördermöglichkeiten von Bildungsangeboten  sowie gesetzliche Regelungen rund um Ihre Tätigkeit in der Lehre. Die Themenauswahl geht auf die Wünsche der Lehrenden aus unserer Nutzerumfrage zurück.

Das Dossier Recht in der Weiterbildung umfasst  drei Folgen:

  1. Gesetzliche Rahmenbedingungen der Weiterbildung auf europäischer, Bundes- und Landesebene,
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Lehrender oder als Vertreter einer Bildungseinrichtung in der Erwachsenenbildung,
  3. Rechtsgrundlagen der beruflichen Weiterbildung.

In der ersten Folge möchten wir Ihnen die Fördermöglichkeiten und rechtlichen Grundlagen der Weiterbildung auf europäischer, Bundes- und Landesebene vorstellen. Als Lehrender oder Vertreterin einer Bildungsinstitution, die entsprechende Maßnahmen anbieten möchten, finden Sie Verlinkungen auf die entsprechenden Anbieterseiten.

Die zweite Folge befasst sich mit den Rahmenbedingungen für die Tätigkeit als Lehrende oder als Vertreter einer Bildungseinrichtung. Hier stellen wir Ihnen Informationen zu Steuerrecht, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Vertragsgestaltung und Datenschutzbestimmungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung ersetzen. Diese Folge wird voraussichtlich im IV. Quartal 2016 veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Rechtsgrundlagen zur beruflichen Weiterbildung ist für das I. Quartal 2017 geplant.

Folge 1: Gesetzliche Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene

Ein Bild von einem Paragraphen als Irrgarten.

Eine Orientierung im Maßnahmenkatalog für Lehrende und Bildungsinstitutionen 

Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht.

Je nach Inhalt und Zielgruppe eines Bildungsangebots gibt es für Bildungsinstitutionen, Lehrende und Lernende verschiedene Ansprechpartner bei der Europäischen Union und auf Bundes- oder Landesebene.

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Folge 2: Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Arbeitsverhältnis des Lehrenden

Das Bild zeigt einen Strudel aus Büchern.

Welche Formen der Beschäftigung gibt es? Was muss man  bei Sozialversicherungen und Steuern berücksichtigen? Wer ist wofür zuständig?

Die Grenzen sind in verschiedenen Gesetzestexten klar definiert. Gleichwohl verschwimmen sie manchmal in der Praxis. Lehrende steigen oft über Honorarverträge in die Berufstätigkeit ein bei einem oder mehreren Bildungseinrichtungen. Manchmal haben sie Minijobs oder an anderer Stelle einen Arbeitsvertrag. Andere melden ein Gewerbe an und wählen bewusst den Weg in die Selbstständigkeit.

Hier finden sie einen Überblick über die verschiedenen Formen des rechtlichen Arbeitsstatus.

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Folge 3: Urheberrecht

Das Bild zeigt einen Kopierer/Drucker.

Bei der Kursvorbereitung  möchten Lehrende gerne das vorhandene Lehrbuchmaterial mit  anschaulichen Beispielen ergänzen und ihre Materialsammlung wie einen bunten Blumenstrauß präsentieren.

Doch wieviel darf man kopieren oder aus fremden Werken verwenden? Die  im Jahr 2017 beschlossene Angleichung des  Urheberrechts an die Erfordernisse und Bedarfe der Wissensgesellschaft hat zum Ziel, die Regelungen zu vereinfachen. Hier finden Sie die neuen Paragrafen 60a-h  zu "Unterricht und Lehre" sowie  Unterrichts- und Lehrmedien".

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Folge 4: Datenschutz

Die Grafik zeigt das Wort "DSGVO".

Die Datenschutz-Grundverordnung und die E-Privacy-Verordnung regeln zukünftig den Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa.  Der folgende Überblick soll die Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung  vereinfacht darstellen.

Zunächst finden Sie die Verlinkungen auf die Gesetze und Verordnungen, anschließend eine Erläuterung verschiedener Artikel und abschließend Hinweise zu weiteren Angeboten, wie Literaturtipps, Online-Angebote, Textbaustein-Generatoren und u.a. das Video des Webtalks auf erwachsenenbildung.at oder  Checklisten für Ihre Einrichtung. 

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Folge 5: Bildrechte

Hier ist ein Fotoapparat abgebildet.

Ob Sie für das neue Programmheft ein Foto aufnehmen oder ein Video der Veranstaltung für die Veröffentlichung einer Dokumentation mitschneiden möchten - diverse Rechtsgrundlagen sind zu beachten. Ab wann ist man Teil einer Menschenmenge oder wo beginnt der persönliche Schutzraum?  Was bedeutet „Identifizierbarkeit"? In der fünften Folge „Bildrechte“ erhalten Sie einen Überblick über Gesetzesgrundlagen.  Ergänzt werden die Hinweise mit einem Muster einer Einverständniserklärung, welche ggf. an die aktuelle Rechtsprechung und dem eigenen Zweck angepasst werden kann bzw. muss.