Gesetzliche Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene

Eine Orientierung im Maßnahmenkatalog für Lehrende und Bildungsinstitutionen

Eine Abbildung eines Paragrafenzeichens

Bild: DasWortgewand / pixabay.com, CC0-Public Domain

Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht. 

Je nach Inhalt und Zielgruppe eines Bildungsangebots gibt es für Bildungsinstitutionen, Lehrende und Lernende verschiedene Ansprechpartner bei der Europäischen Union und auf Bundes- oder Landesebene.

Die Europäische Bildungspolitik    basiert auf dem Subsidiaritätssystem (Maastricht-Vertrag von 1993). Die EU unterstützt Bildungsmaßnahmen mit Förderprogrammen für verschiedene Bildungsthemen, wie zum Beispiel Weiterbildung, Kunst oder Sport. Weitere Informationen zur Beantragung und Teilhabe an den Förderprogrammen der Europäischen Union finden Sie hier.

Auf Bundesebene erfolgt die gesetzliche Regelung der außerschulischen und beruflichen Weiterbildung, zum Beispiel im Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Ergänzend greifen weitere Rechtsgrundlagen, wie zum Beispiel das Tarifrecht in der beruflichen Weiterbildung. Auch Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt finden in den Sozialgesetzbüchern Anwendung. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene finden Sie hier

Auf Landesebene regeln Gesetze die allgemeine Weiter- und Erwachsenenbildung. Fast alle Bundesländer haben zusätzlich ein Bildungsfreistellungsgesetz erlassen. Ebenfalls auf Landesebene gesetzlich festgelegt ist das Hochschulrahmengesetz, in dem die universitäre Aus- und Weiterbildung geordnet ist. Neben allgemeinen Hinweisen zur Gesetzgebung auf Landesebene finden Sie hier eine Zusammenstellung der Gesetze der jeweiligen Bundesländer. 

Darüber hinaus kann es auf kommunaler Ebene Vorgaben für Weiterbildung/Erwachsenenbildung geben. Diese können sehr unterschiedlich und auf die aktuellen Bedarfe der Kommunen abgestimmt sein. 

Das Thema „Recht in der Weiterbildung“ ist facettenreich und je nach Perspektive schwer zu durchschauen. Daher bieten wir Ihnen hier noch eine Linkliste zu weiteren Informationsmöglichkeiten.


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