Susanne Witt News

Gesetz zur Weiterbildungsförderung

Das Bild zeigt einen Paragrafen als Labyrinth.

Bild von Reimund Bertrams auf Pixabay,  Pixabay License

Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz soll Weiterbildung leichter zugänglich werden. Zukünftig stehen die Angebote übersichtlicher allen Betrieben offen. Die festen Fördersätze machen die Weiterbildungsförderung transparenter und erleichtern die Umsetzung der Arbeit in den Agenturen. Mit dem Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz während der Qualifizierung sollen Unternehmen – insbesondere in bedrohten Branchen und Regionen – unterstützt werden, um ihre Fachkräfte durch Qualifizierungsmaßnahmen zu halten. Bedingung hierfür ist, dass die Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht. Zudem enthält das Gesetz eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen.

Die Ausbildungsgarantie hat zum Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die frühzeitige Berufsorientierung zur Aufnahme einer Berufsausbildung soll durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter stärker unterstützt werden. Hierbei liegt der Fokus auf berufsorientierten Kurzpraktika in Betrieben und einem Mobilitätszuschuss für Heimfahrten und Unterkunft, wenn die Ausbildung in einer anderen Region stattfindet.  

Das Gesetz ist Teil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, um inländischen Möglichkeiten zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen. Flankiert wird es mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung werden Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit ein weiteres Jahr zur Hälfte erstattet. Die Verlängerung trat am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Weiterbildungsförderung sowie das Qualifizierungsgeld sollen zum 1. Dezember 2023 starten, die Ausbildungsgarantie gilt in wesentlichen Teilen zum 1. April 2024.

 

Quellen:

Die Bundesregierung (23.06.2023). Fit für die Arbeit von morgen.

Die Bundesregierung (2023). Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. 


Das könnte Sie auch interessieren.

Folge 1: Gesetzliche Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene

Ein Bild von einem Paragraphen als Irrgarten.

Eine Orientierung im Maßnahmenkatalog für Lehrende und Bildungsinstitutionen 

Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht.

Je nach Inhalt und Zielgruppe eines Bildungsangebots gibt es für Bildungsinstitutionen, Lehrende und Lernende verschiedene Ansprechpartner bei der Europäischen Union und auf Bundes- oder Landesebene.

Mehr