Buchvorstellung

  Urheberrecht in der Bildungspraxis

Das Bild zeigt das Buchcover.

Thomas Hartmann informiert in dem Leitfaden für Lehrende und Bildungseinrichtungen über Schutzbereiche, Urheberrechte, Rechteinhaber und die richtige Anwendung der rechtlichen Regelungen.

Mit dem Leitfaden möchte der Autor die häufigen Fragen zu Rechtslagen in Bildungseinrichtungen und von Lehrenden beantworten. Darüber hinaus soll ein Verständnis für das im Bildungsbereich relevante Urheberrecht vermittelt werden. Die Ausführungen können auf alle Bildungsbereiche über die Erwachsenenbildung hinaus angewendet werden.

Der Wirtschaftsjurist Thomas Hartmann arbeitet seit 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie an der Max Planck Digital Library in München. Mit seinem Forschungsschwerpunkt „Urheberrecht und E-Science“ war er zuvor als Doktorand an der Humboldt-Universität in Berlin tätig.

Worum geht es?

Im ersten Kapitel gibt der Autor einen Überblick in das Urheberrecht und dessen Systematik. Welche Rechte hat der Ersteller eines Werkes? Was ist geschützt? Wie definiert der Gesetzgeber ein „Werk“? Der Leser erfährt, wann man von einem Werk spricht und was der Begriff „Geistiges Eigentum“ bedeutet und umfasst. Weitergehend findet der Leser die Zuordnung der Schutzgegenstände, wie zum Beispiel „Erfindungen“ zu den betreffenden Gesetzen, wie „Patentrecht“. Der nächste Abschnitt behandelt die Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte. Hier beschreibt Hartmann, was Dritte bei der Verwendung des Werkes beachten müssen und was eine Quellenangabe enthalten muss. Wer der Urheber und wer gegebenenfalls der Rechtsinhaber sein kann, stellt der Autor im letzten Teil vor. Hier geht er auf Nutzungsrechte und Lizensierungen ein.

Im Fokus des zweiten Kapitels stehen die Nutzung und deren Handhabung in der (Weiter-) Bildungspraxis. Was muss der Nutzer beachten? Aus der Sicht des Nutzers erklärt der Autor das Spannungsfeld von „Lizenz“, Nutzung und „Schranke“, einer speziellen gesetzlichen Erlaubnisvorschrift. Was muss der Urheber bei der Vergabe einer Lizenz zur Nutzung seines geschützten Werks berücksichtigen? Gibt es Formvorschriften? Und was steht überhaupt in einer Lizenzvereinbarung? Wie kann die Nutzung des Werks vergütet werden? Ein Überblick über bildungsrelevante Schrankenregeln bezüglich Vervielfältigungen oder Sammlungen geben Aufschluss über Begünstigte und Vergütungspflichten. Spezielle gesetzliche Regelungen zu Materialien und Musiknoten findet der Leser ebenso, wie Vorgaben zum richtigen Umgang mit Veranstaltungsbildern.

Das dritte Kapitel widmet der Autor den „Neuen Medien“. Das digitale Zeitalter ermöglicht einen freien Zugang zu Materialien und benötigt an die neuen Verbreitungswege angepasste Gesetze wie Regelungen. Hartmann beschreibt mit welchen Lizenzbestimmungen dieser Open Access geregelt wird und welche Gestaltungsräume die Urheber haben. Neben den Creative Commons gibt er einen Überblick über den Golden Road und den Green Road, die häufig für wissenschaftliche Publikationen verwendet werden. Darauf aufbauend erhält der Leser Informationen zu dem Umgang mit Open Educational Ressources für den Bildungsbereich.

Wer braucht das?

Das Buch richtet sich an Lehrende und Bildungsinstitutionen aus allen Bildungsbereichen, auch wenn die Beispiele sich auf die Erwachsenenbildung fokussieren. Dem Autor gelingt es, die komplexe und durchaus schwierige Rechtsmaterie anschaulich und in einer verständlichen Sprache zu vermitteln. Übersichtliche Tabellen erleichtern die Orientierung. Ergänzend sind Checklisten online verfügbar. Bitte beachten Sie, dass diese Checklisten ebenfalls einem Copyright unterliegen.

http://www.die-bonn.de/doks/fragmente/31234/Checkliste.pdf

Weiterführendes Material

Hartmann, T. (2015). Interview zu: Urheberrecht in der Bildungspraxis. Dis.kurs: das Magazin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, (2), 26­­–27. 
Abgerufen von http://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-0028-14D0-6

CC BY-SA 3.0 DE by Susanne Witt für wb-web (13.09.2016), letztmalig geprüft am 12.09.2023


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