Checkliste

Externe OER-Erstellung

Nicht immer sind in einer Bildungseinrichtung ausreichende Ressourcen vorhanden, um OER für ein bestimmtes Angebot zu erstellen. Unter Umständen ist es notwendig, die Erstellung von Kursmaterial bei einem Dienstleister in Auftrag zu geben. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten. Als Auftraggeber sollte man sich neben der inhaltlichen, fachlichen und zielgruppenspezifischen Ausgestaltung des Auftrags auch direkt zu Beginn einige Gedanken über die Lizenzierung des zu erstellenden Produktes machen.

Wichtiger Hinweis: Dieses Dokument deckt nicht alle Umstände jedes Einzelfalls ab und ist nicht als juristische Beratung zu verstehen. Bei den nachfolgend aufgeführten Beispielen handelt es sich nicht um rechtssichere, vertragstaugliche Formulierungen und sollten nicht für eine Vertragserstellung verwendet werden!

1. Transparenz bei der Ausschreibung

Für Auftragnehmer ist es ein Unterschied, ob sie Bildungsmaterialien als Eigentum oder für eine offene Nutzung erstellen. Darum sollte das Ziel der Erstellung von Open Educational Resources (OER) in der Ausschreibung transparent kommuniziert und im besten Fall bereits die genaue Lizenz, die für die Veröffentlichung des Gesamtwerks bzw. von einzelnen Bausteinen geplant ist, benannt werden.

Beispiel: Wir werden die erstellten Materialien anschließend als Open Educational Resources (OER) und damit unter einer freien Lizenz (CC BY 4.0) veröffentlichen. Auf diese Weise ermöglichen wir allen Interessierten die Weiterverwendung und Weiterbearbeitung der Materialien. Auch eine kommerzielle Nutzung ist nicht ausgeschlossen.

2. Einräumen von Nutzungsrechten

In den Vertrag einer externen OER-Erstellung sollte der Auftragnehmer dem Auftraggeber explizit das Recht einräumen, das zu erstellende Werk mit einer Creative Commons Lizenz zu versehen.

Beispiel: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber schriftlich das Recht ein, das beauftragte Werk unter die Creative Commons Lizenz CC BY 4.0 zu stellen.  

3. Umfang der Nutzungsrechte

Im Vertrag sollte festgehalten werden, dass sich die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz auf das gesamte Werk (zum Beispiel auch eventuell verwendete Medien Dritter) bezieht. In der Regel ist das Corporate Design des Urhebers (also z.B. das Logo einer Bildungseinrichtung) nicht unter die vergebene Lizenz, sie gilt nur für den Inhalt. Ist das der Fall empfiehlt es sich, an der Stelle der Lizenznennung darauf hinzuweisen.

Beispiel: Der Auftragnehmer versichert, die Nutzungsrechte für das beauftragte Werk umfassend (d.h. alle verwendeten Medien und Gestaltungen wie zum Beispiel Text, Bild, Video, Audio oder Schriften) frei von Rechten Dritter auf den Auftraggeber übertragen zu können.

4. Klärung der Haftungsfrage

Durch die Veröffentlichung der beauftragten Materialien unter einer freien Lizenz könnten die Urheberrechte Dritter verletzt werden, wenn von Seiten des Auftragnehmers urheberrechtlich geschützte Medien Eingang in die Materialerstellung finden. Vor diesem Hintergrund sollte geklärt werden, dass der Auftragnehmer hierfür die Haftung übernimmt.

Beispiel: Wird der Auftraggeber durch die Veröffentlichung des beauftragten Werks unter der oben genannten Lizenz wegen einer Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten einschließlich etwaiger Verfahrenskosten in vollem Umfang frei.

5. Festlegung der Namensnennung

Es bietet sich an, bereits im Vertrag Vereinbarungen darüber zu treffen, ob der Auftragnehmer bei der Namensnennung mit berücksichtigt wird. Von Seiten der Auftragnehmer kann daran ein Interesse bestehen, weil das erstellte Werk dann bei Weiterverwendung für sie potenziell eine Werbefunktion erfüllt.

Beispiele:

  • Die Namensnennung soll bei Weiterverwendung des erstellten Werks folgendermaßen vorgenommen werden: Auftraggeber (erstellt durch Auftragnehmer).     
  • Der Autor soll wie folgt zitiert werden: <Name des Auftragnehmers> für <das Projekt / den Auftraggeber XY>.

  6. Anerkannte Qualitätskriterien nutzen

Wer Open Educational Resources (OER) in Auftrag gibt, sollte bei der Auftragsvergabe auf die abgestimmten Qualitätskriterien der eigenen Einrichtung hinweisen und sicherstellen, dass diese bei der Erstellung der Materialien berücksichtigt werden. Sollten Kriterien dieser Art nicht vorhanden sein, kann man sich an bestehenden Kriterien anderer Einrichtungen orientieren – etwa an den Qualitätskriterien des Deutschen Bildungsservers.

 

CC-BY-SA by Jan Koschorreck für wb-web, Ursprungstext von Nele Hirsch, Margaret Groß-Hardt und Jan Koschorreck unter CC-BY Lizenz, abrufbar hier.

 


Quellen

Passende Wissensbausteine

Passendes Material