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Alles was Recht ist
Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht. Die deutsche Gründlichkeit am Abgrund, möchte man meinen. Und doch existiert ein Bildungsrecht, wenn auch verteilt auf viele Zuständigkeiten bei Bund und Ländern. Mit dem Dossier „Recht in der Weiterbildung“ erhalten Lehrende und Bildungsinstitutionen einen Orientierungsleitladen für die Praxis.
Folge 1: Gesetzliche Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene
Die erste Folge fokussiert Fördermöglichkeiten und Regelungen seitens der Europäischen Union, des Bundes und des Landes. Lehrende und Bildungsinstitutionen erfahren hier, welche grundsätzlichen Regelungen existieren und welche Handlungsmöglichkeiten sich daraus für ihr Angebot ergeben – als Anbieter von Bildungsmaßnahmen und als Teilnehmende.
Ein Blick über die eigenen Staatsgrenzen auf europäische und supranationale Völkerrechtsabkommen, wie die auch in Deutschland angenommene Menschenrechtskonvention, lässt Fragen zum Bildungsrecht offen. Denn auch die für ihren Regelungsbedarf in Verruf gekommene Europäische Union drückt sich um das Thema Bildungsrecht. Stattdessen bietet sie einen bunten Reigen an Fördermöglichkeiten unter anderem auch für Erwachsenenbildung, Kultur und Sport. Das Dossier stellt Ihnen u.a. das aktuelle Programm Erasmus+ vor mit nützlichen Verlinkungen.
Auf Bundesebene wird die berufliche Bildung gesetzlich geregelt. Das Dossier gibt einen Überblick über grundlegende wie spezielle Rechtsbereiche von der Ausbildung über die Weiterbildung bis hin zu Eingliederungsmaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch. Einzelne Gesetze, wie zum Beispiel das Fernunterrichtsschutzgesetz, werden vertieft vorgestellt. Ergänzt werden die Ausführungen mit nützlichen Links zu Förderinstitutionen und Antragsverfahren. Neben Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier auch Möglichkeiten zur Förderung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (Programm WeGebAu).
Ländergesetze regeln die Weiterbildung/Erwachsenenbildung
Die Weiterbildung bzw. Erwachsenenbildung ist auf Landesebene gesetzlich verankert. Dieses föderale System führt zu landesspezifischen Ausprägungen. So hat nicht jedes Land ein Bildungsfreistellungsgesetz. Wesentliche Kernpunkte der Weiterbildungsgesetze sind jedoch in allen Ländern in verschiedenen Rechtsnormen wiederzufinden. Das Dossier hält für jedes Land kurze Beschreibungen und Verlinkungen zu maßgeblichen Gesetzen und praxisrelevanten Verordnungen bereit.
Rechtliche Rahmenbedingungen rund um die Tätigkeit als Lehrende
„Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ lautet das Motto der zweiten Folge. Vorgestellt werden Fallstricke des täglichen Lebens als Lehrender, wie das Urheberrecht, Datenschutz sowie arbeitsrechtliche Regelungen. Auch die Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung möchte die Folge ins rechte Licht rücken. Diese Folge erscheint voraussichtlich im vierten Quartal 2016.
Recht in der Weiterbildung
Immer wieder begegnen Lehrende mit einem großen Unbehagen in ihrer täglichen Arbeit Rechtsfragen. Die grundlegende Bedarfsstudie zum Aufbau des Portals wb-web aus dem Jahre 2014 bestätigte den Bedarf an Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten. Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht. Die deutsche Gründlichkeit am Abgrund, möchte man meinen. Und doch existiert ein Bildungsrecht, wenn auch verteilt auf viele Zuständigkeiten bei Bund und Ländern. Mit dem Dossier „Recht in der Weiterbildung“ erhalten Lehrende und Bildungsinstitutionen einen Orientierungsleitladen für die Praxis.