Eine Teilnahme an Alphabetisierungsangeboten kann mittels finanzieller Förderung unterstützt werden. Welche Fördermöglichkeiten existieren und bei welcher Stelle Sie oder der Arbeitgeber eine Förderung beantragen kann, finden sie auf dieser Seite.
Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Weiterbildungskosten für Alphabetisierungs- und Grundbildungskurse für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Kunden (nach §81 Abs. 3 (a) SGB III). Voraussetzung ist, dass die Grundkompetenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ausreichen, um erfolgreich an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, welche zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Kostenübernahme erfolgt mittels Bildungsgutschein.
Alphabetisierungskurse für Zuwanderer/ Migranten
Viele Zugewanderte müssen oft neben der gesprochenen Sprache gleichzeitig die lateinische Schrift lesen und schreiben lernen. Sie erhalten Informationen und Fördermöglichkeiten bei
- der Ausländerbehörde,
- der Arbeitsagentur
- dem Jobcenter oder
- bei Einrichtungen der Kommunen.
Weiter Informationen, Formulare und Anträge zu den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge finden Sie hier.
Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit der Bildungsprämie Erwerbstätige mit wenig Einkommen, die sich weiterbilden möchten. Bundesweit stellen über 500 Beratungsstelle die einen Prämiengutschein aus. Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Seit dem 1. Juli 2017 gibt es keine Altersbegrenzung mehr für den Erhalt eines Prämiengutscheins der Bildungsprämie. Damit öffnet sich die Bildungsprämie für Erwerbstätige unter 25 Jahren sowie für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Wer sich weiterbilden möchte, kann jetzt jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern* können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden.
Bitte beachten Sie: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine weiterhin nur eingesetzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1000 Euro (inkl. MwSt.) nicht übersteigen. Dort gibt es eigene Landesprogramme, die den Bereich der Maßnahmen über 1000 Euro abdecken.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier:
Website: www.bildungspraemie.info
Facebook: www.facebook.com/bildungspraemie
Kostenfreie Hotline: 0800 -26 23 000
E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de
* Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein‑Westfalen, Mecklenburg‑Vorpommern, Saarland und Thüringen