Ob Sie für das neue Programmheft ein Foto aufnehmen oder ein Video der Veranstaltung für die Veröffentlichung einer Dokumentation mitschneiden möchten - diverse Rechtsgrundlagen sind zu beachten. Ab wann ist man Teil einer Menschenmenge oder wo beginnt der persönliche Schutzraum? Was bedeutet „Identifizierbarkeit"? In der fünften Folge „Bildrechte“ erhalten Sie einen Überblick über Gesetzesgrundlagen. Ergänzt werden die Hinweise mit einem Muster einer Einverständniserklärung, welche ggf. an die aktuelle Rechtsprechung und dem eigenen Zweck angepasst werden kann bzw. muss.
Das omnipräsente Mobiltelefon lädt zu Schnappschüssen ein. Jedoch nicht jede Person möchte als Bild irgendwo abgespeichert werden und noch weniger, das eigene Konterfei in analogen oder digitalen Medien wiederfinden. In der Folge „Bildrechte“ des Dossiers „Recht in der Weiterbildung“ finden Sie hierzu eine Reihe von Paragrafen, die zum einen das Recht am eigenen Bild definieren und zum anderen die Grenzen des Machbaren abstecken.
Bei der Kursvorbereitung möchten Lehrende gerne das vorhandene Lehrbuchmaterial mit anschaulichen Beispielen ergänzen und ihre Materialsammlung wie einen bunten Blumenstrauß präsentieren.
Doch wieviel darf man kopieren oder aus fremden Werken verwenden? Die im Jahr 2017 beschlossene Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse und Bedarfe der Wissensgesellschaft hat zum Ziel, die Regelungen zu vereinfachen. Hier finden Sie die neuen Paragrafen 60a-h zu "Unterricht und Lehre" sowie Unterrichts- und Lehrmedien".
Die Datenschutz-Grundverordnung und die E-Privacy-Verordnung regeln zukünftig den Umgang mit personenbezogenen Daten in Europa. Der folgende Überblick soll die Inhalte der Datenschutz-Grundverordnung vereinfacht darstellen.
Zunächst finden Sie die Verlinkungen auf die Gesetze und Verordnungen, anschließend eine Erläuterung verschiedener Artikel und abschließend Hinweise zu weiteren Angeboten, wie Literaturtipps, Online-Angebote, Textbaustein-Generatoren und u.a. das Video des Webtalks auf erwachsenenbildung.at oder Checklisten für Ihre Einrichtung.