Neues Gesetz zur Erwachsenenbildung in Brandenburg
Ein zeitgemäßer niederschwelliger Zugang zu Weiterbildungsangeboten steht im Fokus des neuen Gesetzentwurfs zum Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz. Der vom brandenburgischen Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll am 1. Januar 2024 das Weiterbildungsgesetz von 1993 ersetzen.
Ziel des reformierten Erwachsenenbildungsgesetzes ist es, einen zielgruppenoffenen und diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen. Diese umfassen insbesondere die Themen Digitalkompetenz, Gesundheitskompetenz, interkulturelle Kompetenz, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Eltern- und Familienbildung.
Bildungsminister Steffen Freiberg kommentiert die Neufassung so: „Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Brandenburg schafft mit dem Entwurf für das Erwachsenenbildungsgesetz zeitgemäße Rahmenbedingungen. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das Land schafft neue Möglichkeiten, etwa bei der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Kompetenzen in digitaler Teilhabe, Gesundheit und Interkulturalität werden gezielter gefördert als bisher. Dafür ist auch das Netz der Einrichtungen sichtbarer für Interessierte worden. Die Landeszentrale für politische Bildung, die Volkshochschulen, die Erwachsenenbildungsstätten und die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur sind ausdrücklich benannt. Ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und regional bedarfsgerechtes Bildungsangebot befördert die soziale, kulturelle und demokratische Teilhabe. Dies ist ein klares Signal, dass gerade in ländlichen Gegenden Brandenburgs die Erwachsenenbildung gestärkt werden soll“ (Bildungsministerium 2023).
Die Förderung von Bildungsangeboten sowie die Freistellung für anerkannte Bildungsveranstaltungen ist in Artikel 33 Absatz 2 der Landesverfassung verankert. Neu ist, dass die Freistellungsmöglichkeit nun auch für Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bestehen. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit einer Innovationsförderung für Maßnahmen, mit denen Organisationen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf gesellschaftliche oder strukturelle Herausforderungen reagieren. Die Umstellung auf themenbezogene Förderung anstelle der bisherigen Förderung von Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung soll insbesondere die Förderung von Angeboten zur politischen Bildung stärken.
Unverändert bleiben die Gremienstrukturen für Koordination und Kooperation in der Erwachsenenbildung wie z.B. Landesbeirat und regionale Beiräte, deren Aufgabenspektrum sich allerdings verändert.
Eine Orientierung im Maßnahmenkatalog für Lehrende und Bildungsinstitutionen
Besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf (Weiter-)Bildung? Die Antwort auf diese Frage lautet „Nein“, wenn man im Grundgesetz nach einem Recht auf Bildung sucht.
Je nach Inhalt und Zielgruppe eines Bildungsangebots gibt es für Bildungsinstitutionen, Lehrende und Lernende verschiedene Ansprechpartner bei der Europäischen Union und auf Bundes- oder Landesebene.
Politische Erwachsenenbildung ist keine Überzeugungsarbeit von Lehrenden. Sie verfolgt das Ziel, das Verständnis von Demokratie und Menschenrechten zu fördern. So betont Andreas Voßkuhle, "dass es in der politischen Bildung nicht um die Pflege von Gesinnungen, sondern um die Entwicklung von politischer Urteilskraft geht: Entscheidend ist das Einüben der Unterscheidung von Fakten und Wertungen." (Quelle)
Im Dossier Politische Erwachsenenbildung stellt wb-web in einzelnen Folgen verschiedene Aspekte der Politischen Erwachsenenbildung vor.