Susanne Witt News

Bundeskulturfonds Energie jetzt beantragen

Aus einem liegenden Bonbonglas fallen Münzen.

Münzen (Bild: Susanne Witt)

Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie von Kulturveranstalter können voraussichtlich ab Mitte Februar Anträge stellen. Der Deutsche Bundestag stellt die Mittel für den Kulturfonds Energie des Bundes frei. Gefördert wird der Mehrbedarf an Energiekosten. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 steht eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ziel ist es, dass die Entlastung bei den Energiekosten bei der Gestaltung der Eintrittspreise berücksichtigt wird.

Adressaten sind öffentliche und privatwirtschaftliche Kultureinrichtungen, also Kulturorte, aber auch Einrichtungen der kulturellen Bildung, wie z.B. Musikschulen oder soziokulturelle Zentren. Kulturveranstalter, die z.B. Festivals, Aufführungen oder ähnliche kulturelle Aktivitäten veranstalten, können ebenso Gelder beantragen, wobei die Veranstaltungen gefördert werden, die an Orten stattfinden, die keine Kultureinrichtung sind, z.B. Stadthallen. Hierdurch soll eine Doppelförderung vermieden werden. Die Mittel können rückwirkend ab Januar beantragt werden. Sammelanträge sind möglich. Eine Bagatellgrenze wird voraussichtlich bei 500 Euro pro (Sammel-)Antrag liegen. Die Abwicklung erfolgt über die Länder nach einer Registrierung auf der Plattform des Kulturfonds des Bundes für Energie.

Der Deutsche Kulturrat bietet Informationsveranstaltungen an. Die Auftaktveranstaltung am 15. Februar ist bereits ausgebucht, die Aufzeichnung wird auf dem Youtube-Kanal von Kreativ Kultur Berlin veröffentlicht. 

Auf Grund der großen Nachfrage bei der Auftakt-Infosession
am 15. Februar werden zwei zusätzliche inhaltsgleiche Veranstaltungen angeboten:

Quellen:


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