Geht es nach einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, sind künftig nur noch Bildungsveranstaltung umsatzsteuerbefreit, die der formalen oder beruflichen Bildung dienen. Die Katholische Erwachsenenbildung Deutschland hat sich auf ihrer Bundesversammlung in Erfurt entschieden gegen eine solche Engführung ausgesprochen.
Laut Meldung der Internetseite der Katholischen Erwachsenenbildung Deutschland stellt dieser Entwurf eine "gravierende Diskriminierung aller, die sich für das Wohl der Gesellschaft engagieren, sich aktiv für die eigene Fort- und Weiterentwicklung einsetzen" dar. Er "erschwert die Umsetzung unseres gesetzlichen Auftrages enorm", so Elisabeth Vanderheiden, Bundesvorsitzende der KEB Deutschland. Nur ein diskriminierungsfreier Zugang zu Bildung in vielfältigsten Handlungsfeldern und Lebensbereichen für alle Bürgerinnen und Bürger kann helfen, drängende Probleme zu bewältigen, so Vanderheiden.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Darin wird die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für „Kurse wissenschaftlicher und belehrender Art“ verändert und auf die berufliche Qualifizierung enggeführt. Nach den neuen Plänen des Finanzministeriums wären künftig davon nur noch diejenigen, die abschluss- oder berufsbezogen sind, umsatzsteuerbefreit.