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Erstmalig Honorar-Vereinbarung in Bremen unterschrieben

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Unter dem Motto „Einstieg in faire Beschäftigungsbedingungen“ wurden jetzt zum ersten Mal in Bremen Honorarsteigerungen und Sozialversicherungszuschüsse der VHS-Lehrkräfte in einer vertraglichen  Vereinbarung  zwischen Bremer Volkshochschule und Gewerkschaft verbindlich festgelegt. Bisher wurden die Honorartarife einseitig von der VHS festgelegt.

Nach einjährigen Verhandlungen wird damit ein Stufenplan für deutliche bessere Vergütungen für die VHS-Lehrkräfte festgelegt. An den Verhandlungen beteiligt waren der Senator für Kultur, die Bremer Volkshochschule, die Gewerkschaften GEW und ver.di sowie der Bremer VHS-Kursleiterrat, die offizielle Personalvertretung der fast 1000 freiberuflichen VHS-Lehrkräfte. Die Vertragsparteien bezeichneten die Rahmenvereinbarung übereinstimmend als ersten wichtigen Schritt für weitere Verbesserungen. Der Kultursenator, Bürgermeister Carsten Sieling, sprach bei der Unterzeichnung davon, dass den arbeitnehmer-ähnlich beschäftigten VHS-Lehrkräften auf Dauer auch die Perspektive einer regulären Anstellung als Arbeitnehmer eröffnet werden müsse. 

Die Verhandlungen waren notwendig geworden, weil freiberufliche Lehrkräfte im Vergleich zu Arbeitnehmern von ihrem Honorar teilweise nur rund ein Drittel übrigbehalten. Sie erhalten kein festes Gehalt, keine Honorarzahlung bei Krankheit, Urlaub, VHS-Ferien, Feiertagen oder Kursausfall (entspricht mindestens 20 Prozent), müssen aber im Vergleich zu Arbeitnehmern  mindestens die doppelten Beiträge zu ihren Sozialversicherungen bezahlen (rund 40 Prozent).

Und das sind die wesentlichen Ergebnisse für die Bremer VHS-Lehrkräfte:   Für alle annähernd 1000 VHS-Lehrkräfte gilt  ab 1.1.2019 ein Mindesthonorar von 23 Euro pro Unterrichtsstunde. Spätestens ab dem 1.1.2020 wird es auf  25 Euro, bis 2023 auf 31 Euro erhöht. Die  regelmäßigen jährlichen Steigerungen ab 2020 sollen mindestens in Höhe der TVÖD-Erhöhungen erfolgen. Das entspricht Mindesthonorarsteigerungen von rund 35 Prozent bis 2023. Diese Steigerung war unter anderem deshalb erforderlich geworden, weil das Standardhonorar bis Herbst 2016 rund 10 Jahre lang nicht erhöht worden war. 

Für die sogenannten „arbeitnehmerähnlich beschäftigten“ VHS-Lehrkräfte gibt es zusätzlich ab 2020 Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung in Höhe der Arbeitgeberanteile bei Arbeitnehmern sowie ein Urlaubsentgelt für 4 Wochen/Jahr. Gegebenenfalls erhalten sie auch eine Honorarfortzahlung bei der Teilnahme an Bildungszeiten (Bildungsurlaub) entsprechend der Regelung für Arbeitnehmer. Dies entspricht zusätzlichen Zuschüssen von mindestens 24 Prozent. Dadurch erhalten sie wenigstens teilweise die für Arbeitnehmer/-innen üblichen Leistungen. "Arbeitnehmerähnlich" beschäftigt ist, wer mehr als die Hälfte seiner/ihrer Arbeitszeit bei der Bremer VHS arbeitet oder mehr als die Hälfte seiner/ihrer Erwerbseinkünfte bei der Bremer VHS erwirtschaftet. Dies betrifft voraussichtlich mindestens 10 Prozent der VHS-Lehrkräfte.

Darüber hinaus sind Verhandlungen über weitere Verbesserungen verabredet: ab Anfang 2019 über die Honorarfortzahlung im Krankheitsfall orientiert am Berliner Modell, ab 2020 unter anderem über weitere Sozialversicherungszuschüsse.

Im Übrigen waren sich die Vertragspartner auch darüber einig, dass die finanziellen Auswirkungen für die Bremer VHS im zukünftigen Bremer Haushalt berücksichtigt werden müssen. Ebenso, dass die anderen Weiterbildungseinrichtungen in Bremen bei entsprechenden Verbesserungen unterstützt werden müssen.

Hajo Kuckero, der Sprecher des Kursleiterrates der Bremer Volkshochschule wertet die auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes abgeschlossene Rahmenvereinbarung als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu fairen Beschäftigungsbedingungen und angemessener Bezahlung für die Bremer VHS-Lehrkräfte – und nicht nur für sie. 

Quelle: Pressemitteilung des Kursleiter*innenrates der Bremer Volkshochschule vom 12. Januar 2019


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